Kann sich ein nackter Stadionflitzer auf die Kunstfreiheit berufen? Stellt das Beschmieren der Kopenhagener Meerjungfrau mit abwaschbarer Farbe eine Sachbeschädigung dar? Oder handelt es sich bei dem in Wort und Bild wiedergegebenen Ende von Max und Moritz in einer Getreidemühle um eine verbotene Gewaltdarstellung? Spannende Fragen, mit denen sich seit einigen Jahren Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler mit seinem Lehrstuhl im Rahmen des Forschungsprojektes „Kunst und Strafrecht“ beschäftigt.
Der Lehrstuhl hat zu der Thematik eine Ausstellung erarbeitet. Auf 11 Tafeln werden 20 bebilderte Fälle kommentiert, die zum Nachdenken anregen und Kunst in der Rolle als „Täterin“ (z.B. bei einer beleidigenden Karikatur oder einer tierquälerischen Performance), als auch in der Rolle als „Opfer“ (z.B. bei der Beschädigung, Fälschung oder Wegnahme von Kunstwerken) darstellen. Bisher wurde die Ausstellung „Kunst und Strafrecht“ an zahlreichen Universitäten in Deutschland, Österreich und der Türkei sowie – in einer polnischen Fassung – an diversen polnischen Hochschulen gezeigt. Im Frühsommer wird die Ausstellung nun im Mittelalterlichen Kriminalmuseum zu sehen sein.
Die Ausstellung ist vom 17.05.2019 bis 16.06.2019 während der regulären Öffnungszeiten in der Johanniterscheune zu besichtigen.